KONTAKT-STELLE für Arbeitslose

Für alle

 die einen Ausbildungsplatz suchen
 die Arbeit suchen
 die von Arbeitslosigkeit bedroht oder betroffen sind
 die sich beruflich neu orientieren wollen oder müssen
 die nach der Familienpause wieder in das
   Berufsleben einsteigen möchten

Wir

 informieren, beraten und helfen kostenlos
 behandeln alle Informationen vertraulich
 nehmen uns Zeit für Sie

Wir brauchen dringend Ihre Hilfe!

Für die Fortführung unserer Beratung und Gruppenangebote, insbesondere für die Finanzierung der Büromiete suchen wir 50 Paten, die per Dauerauftrag monatlich 10 € (Arbeitslose 5 €) geben.

Bitte helfen Sie uns, damit wir weiter helfen können!

Konto 86976, BLZ 76350000, Sparkasse Erlangen

 Alles zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
 Ratgeber Bewerbung

kontaktstelle.de als Startseite
kontaktstelle.de als Lesezeichen
 
Pfändungsschutz ab 1. Januar 2012 nur noch durch das "P-Konto"

Den Pfändungsschutz für Sozialleistungen gibt es (nach einer Übergangszeit bis 31.12.2011) ab dem 1. Januar 2012 nur noch über ein so genanntes "P-Konto". Denn wegen des Wegfalls des § 55 SGB I wird die Verrechnung eines Soll-Standes nun auch mit Sozialleistungen auf dem gewöhnlichen Konto zulässig sein. Bei einer drohenden oder bestehenden Pfändung sollte die Umwandlung des Kontos in ein P-Konto rechtzeitig vor dem 1 Januar 2012 bei der Bank bzw. Sparkasse beantragt werden.

Weitere Beratungsstellen
für Arbeitslose in der
Erzdiözese Bamberg